PPL(A)- Ausbildung
- Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Klasse 2 für PPL(A)
- Personalausweis oder Reisepass
- 1 Passbild
- Zuverlässigkeitsüberprüfung (§ 7 Abs. 1 Nr. 4 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) und § 4 Abs. 1 des Luftsicherheitsgesetzes) – wird bei Anmeldung beantragt
- Auszug Kraftfahrt-Bundesamt (§ 30 Abs. 8 des Straßenverkehrsgesetzes)
- Erklärung über schwebende Strafverfahren (§ 24 Abs. 3 Nr. 3 und 4 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung) – wird bei der Anmeldung vor Ort gemach
Die theoretische Ausbildung umfasst insgesamt 6 Unterrichtsfächer. Dazu kommt die Theorie für das Funksprechzeugnis.
Zur praktischen Ausbildung gehören 45 Flugstunden (Blockzeit). Davon müssen mindestens 10 Stunden ohne Fluglehrer (Solo) geflogen werden. Darin müssen wiederum mindestens 5 Stunden Überlandflug enthalten sein, einer davon mit einer Mindest-Flugstrecke von 270 km und zwei Landungen an anderen Flugplätzen. Weiterhin müssen im Rahmen der Ausbildung kontrollierte Flugplätze angeflogen werden. Die Ausbildung erfolgt strikt nach einem vom Luftfahrt Bundesamt genehmigten Ausbildungsprogramm.
Beginn
Jederzeit möglich!
Kursanmeldung
HAEUSL´AIR Flugschule M. Haeusler
Betriebsbüro: Flurstraße 42
84095 FURTH
Telefon: 08704 927212 oder 0178 7373532
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