LAP(A)- Ausbildung
Mit der Leichtflugzeug – Pilotenlizenz LAPL(A) können Sie ein Flugzeug mit bis zu 3 Passagieren in Europa fliegen (wir verwenden in der Ausbildung die Flugzeuge C150, C152, C172, C172RG, PA28-181). Die Lizenz ist der optimale und kostengünstige Einstieg in den Motorflug. Sie kann später beliebig um weitere Lizenzen erweitert und ergänzt werden (z.B. Erweiterung zum PPL(A)). LAPL(A) steht für Light Aircraft Pilot License Aircraft.
- Mindestalter nach § 23 Abs. 2 LuftVZO: Beginn der Ausbildung 16 Jahre (Erteilung der Erlaubnis mit 17 Jahren)
- Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis (Medical) Klasse LAPL
- 1 Passbild
- Erklärung über schwebende Strafverfahren
- Auskunft aus dem Verkehrzentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg
- Zuverlässigkeitsüberprüfung
Die theoretische Ausbildung entspricht der PPL(A) Ausbildung. Dies beinhaltet die Theorie für das Funksprechzeugnis.
- Technik (Aerodynamik, Flugzeugkunde)
- Navigation
- Meteorologie
- Luftrecht
- Menschliches Leistungsvermögen
- Verhalten in besonderen Fällen
- Funksprechzeugnis (BZF) Theorie
Zur praktischen Ausbildung umfasst 30 Flugstunden (Blockzeit). Die genauen Anforderungen sehen Sie in unserem LAPL(A) – Angebot
Der Inhaber einer LAPL(A) Lizanz darf erst Passagiere befördern, wenn er mind. 10h als verantwortlicher Luftfahrzeugführer (PIC) auf Flugzeugen oder TMG Motorseglern nachgewiesen hat.
Beginn
Jederzeit möglich!
Kursanmeldung
HAEUSL´AIR Flugschule M. Haeusler
Betriebsbüro: Flurstraße 42
84095 FURTH
Telefon: 08704 927212 oder 0178 7373532
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