HAEUSL'AIR

IR(A) Instrumentenflugberechtigung

Ziel der IFR Ausbildung ist es, den Piloten so zu trainieren, das Flugzeug ohne Bezug auf äußere Anhaltspunkte ausschließlich mit Hilfe der Instrumente an Bord und durch Unterstützung von Fluglotsen am Boden zu fliegen.

Innerhalb von 3 Jahren nach Bestehen der Theorieprüfung beim Luftfahrt-Bundesamt ist die praktische Ausbildung inkl. aller Prüfungen abzulegen.

Die IR(A)-Praxisausbildung für einmotorige Flugzeuge IR(A) SEP beträgt 50 Stunden Ausbildung im Instrumentenflug.

Wenn Sie die IR(A) Berechtigung für MEP Flugzeuge erwerben möchten, wird das Class Rating MEP.VFR (6 Std.) und eine IR(A) MEP Ausbildung von 5 Stunden benötigt. Die MEP.IR Ausbildung kann erst begonnen werden, wenn SEP.IR bestanden wurde.

Sollten Sie bereits im Besitz einer CPL(A) Lizenz sein, bzw. das Modul A (Grundlagen des Instrumentenfluges) bereits absolviert haben, verringert sich die Ausbildungszeit um 10 Stunden.

  • Gesamtflugzeit von 50 Stunden Überlandflug als verantwortlicher Luftfahrzeugführer nach Erhalt der PPL(A)
  • Im Besitz eines PPL(A) mit Nachtflugqualifikation oder  CPL(A)
  • Nachweis über ausreichende Kenntnisse in der englischen Sprache
  • Englisch Test (language proficiency) mind. LEVEL 4
  • Medical II mit der Eintragung der Reintonaudiometrie (Hörfähigkeit)
  • Die Nachtflugausbildung muss vor Beginn der IR-Praxisausbildung abgeschlossen und in der Lizenz eingetragen sein.

Beginn

Jederzeit möglich!

Kursanmeldung

HAEUSL´AIR Flugschule M. Haeusler
Betriebsbüro: Flurstraße 42
84095 FURTH
Telefon: 08704 927212 oder 0178 7373532
info@flugausbildung.de

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